
Unterhalt bekommen einerseits Ehegatten oder Lebenspartner und andererseits Verwandte in gerader Linie, also vor allem die Kinder. Dabei gehen die minderjährigen Kinder vor. Sie werden als erste versorgt.
Unterhalt bekommt nur der, der ihn braucht. Wer sich selbst ernähren kann, hat keinen Anspruch, denn er ist nicht bedürftig. Mehr über Bedürftigkeit
Und Unterhalt muss nur der zahlen, der dafür genügend Mittel zur Verfügung hat oder haben könnte, wenn er sich ausreichend bemüht. Wer nicht leistungsfähig ist, kann nicht herangezogen werden. Mehr über Leistungsfähigkeit
Sie sehen: Ob und wieviel Unterhalt gezahlt werden muss, ist ein komplexes Thema. Diese Seiten können Ihnen natürlich nur einen groben Überblick über das Thema geben. Lassen Sie sich persönlich von uns beraten, damit Sie das optimale Ergebnis erzielen.
Rufen Sie uns an und vereinbaren Sie einen Termin mit uns: Tel 089/834 78 63.
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09.08.2010: BGH: Arm und reich sind gleich zu behandeln.
Der Bundesgerichtshof hat nun entschieden: Auch derjenige, der ein Verfahren nicht selber bezahlen kann und der deshalb Verfahrenskostenhilfe beantragt, muss immer dann ein Anwalt bekommen, wenn jemand mit Geld sich in gleicher Lage auch einen Anwalt nehmen würde. Näheres finden Sie hier...