Wie der Vermögensausgleich bei Trennung und Scheidung stattfindet, hängt vom sog. Güterstand ab, den Sie zu Beginn Ihrer Ehe gewählt haben, also ist die Regelung, die Sie am Beginn einer Ehe in Bezug auf das Schicksal Ihres Vermögens in der Ehe treffen. Soll Eigenes eigen bleiben? Soll es gemeinsames Vermögen werden.
Die meisten Eheleute treffen gar keine Regelung über ihren Güterstand. Dann sieht das Gesetz vor, dass sie sich automatisch im Güterstand der Zugewinngemeinschaft befinden.
Durch einen Ehevertrag kann die Zugewinngemeinschaft modifiziert, statt der Zugewinngemeinschaft aber auch ein anderer Güterstand ausgewählt werden. Hier gibt es zwei Möglichkeiten:
Wenn Sie wollten, dass nicht in der Ehe die Vermögenswerte der Ehegatten getrennt bleiben, und wenn Sie verhindern wollten, dass am Ende der Ehe ein Ausgleich zwischen den Vermögen stattfinden, dann haben Sie vermutlich den Güterstand der Gütertrennung vereinbart. Dieser Güterstand hat den Vorteil, dass er am Ende der Ehe Auseinandersetzungen vermeidet.
Wenn Sie wollten, dass bei Heirat das Vermögen jedes Ehegatten gemeinsames Vermögen beider Ehegatten werden sollte, dann kann es sein, dass Sie Gütergemeinschaft vereinbart haben. Dieser Güterstand führt aber eher ein Schattendasein und wird nur selten gewählt.
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09.08.2010: BGH: Arm und reich sind gleich zu behandeln.
Der Bundesgerichtshof hat nun entschieden: Auch derjenige, der ein Verfahren nicht selber bezahlen kann und der deshalb Verfahrenskostenhilfe beantragt, muss immer dann ein Anwalt bekommen, wenn jemand mit Geld sich in gleicher Lage auch einen Anwalt nehmen würde. Näheres finden Sie hier...