
Beim Unterhalt für Ehegatten muss man unterscheiden zwischen dem Trennungsunterhalt, der in der Zeit ab Trennung bis zur Scheidung gezahlt wird und dem Unterhalt nach der Scheidung.
Der Trennungsunterhalt ist leichter zu bekommen als der nacheheliche Unterhalt, weil die Voraussetzungen für ihn niedriger sind. Im ersten Jahr nach der Trennung besteht grundsätzlich ein Anspruch auf Unterhalt. Erst wenn die Trennung länger dauert, werden die Anforderungen höher und nähern sich denen für den nachehelichen Unterhalt an. Mehr über Trennungsunterhalt.
Nachehelicher Unterhalt wird nur gezahlt, wenn bestimmte Voraussetzungen vorliegen, vor allem ein sog. Unterhaltstatbestand; das ist z.B. dann der Fall, wenn einer der beiden Ehegatten ein minderjähriges Kind erzieht - er bekommt dann Betreuungsunterhalt; oder er ist zu krank oder zu alt zum Arbeiten oder kann keine Arbeit finden. Dann bekommt er Krankheitsunterhalt, Altersunterhalt oder Arbeitslosenunterhalt. Mehr über nachehelichen Unterhalt.
Die Zahlung von Ehegattenunterhalt kann unter gewissen Umständen zeitlich befristet oder der Höhe nach begrenzt werden, vor allem dann, wenn der Ehegatte, der Unterhalt bekommt, sich nach der Scheidung so weit wieder auf eigene Füße gestellt hat, dass er keine durch die Ehe bedingten Nachteile in seinem Beruf mehr hat. Mehr über Begrenzung und Befristung des Unterhalts.
Schließlich kann der Berechtigte seinen Unterhaltsanspruch auch verwirken, zum Beispiel dann, wenn er eine neue, dauerhafte Partnerschaft eingeht oder eigene Einkünfte verschweigt, um sich den Unterhalt nicht schmälern zu lassen. Mehr über die Verwirkung des Unterhalts.
Ganz ähnliche Bedingungen gelten übrigens auch für den Unterhalt der nichtehelichen Mutter. Deren schlechtere Behandlung gehört seit Anfang 2008 der Vergangenheit an. Mehr über den Unterhalt der nichtehelichen Mutter.
Den Ehegattenunterhalt zu berechnen ist oft nicht einfach. Sehr viele Faktoren müssen berücksichtigt werden. Nehmen Sie dafür am besten fachliche Hilfe in Anspruch, um sicher zu gehen, dass Sie nicht zu wenig bekommen bzw. zu viel bezahlen. Mehr über die Berechnung des Ehegattenunterhalts ...
Unser guter Rat: Informieren Sie sich bei Zeiten, ob Ihnen Unterhalt zusteht und wieviel bzw., ob Sie tatsächlich Unterhalt zahlen müssen. Denn: Für die Vergangenheit kann Unterhalt nur unter erschwerten Bedingungen nachgefordert werden. Und einmal gezahlter Unterhalt kann nur äußerst schwer wieder zurückgefordert werden. Rechtzeitig Bescheid wissen, sichert Ihnen also Ihr Recht und erspart Ihnen viele Unannehmlichkeiten.
Diese Seiten können Ihnen natürlich nur einen groben Überblick über das Thema geben. Lassen Sie sich persönlich von uns beraten, damit Sie das optimale Ergebnis erzielen.
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