Erst die Trennung, dann die Scheidung: Gesetzlich ist genau festgelegt unter welchen Voraussetzungen eine Ehe geschieden werden kann. Damit soll dem im Grundgesetz verankerten Schutz der Familie Rechnung getragen werden. Außerdem soll verhindert werden, dass Paare Hals über Kopf der Trennung die Scheidung folgen lassen und dann eine vorschnell getroffene Entscheidung später bereuen.
Jeder Ehegatte kann vom anderen die Trennung verlangen. Konkret heißt das, dass die Eheleute keine Lebensgemeinschaft mehr bilden und jeder für sich alleine sorgt. Die Trennung muss im Normalfall ein Jahr dauern. Am Ende des Trennungsjahrs können Sie geschieden werden. Bei einem Versöhnungsversuch während der Trennung wird das Trennungsjahr aber unter Umständen unterbrochen. Auch eine Trennung innerhalb der selben Wohnung ist möglich, wenn jeder seinen eigenen Bereich hat.
Unterhalt gibt es für den bedürftigen Partner nicht nur nach der Scheidung, sondern schon während der Trennung. Trennungsunterhalt wird nach anderen Regeln zugesprochen als nachehelicher Unterhalt und ist leichter zu bekommen.
Sorgen Sie dafür, dass Sie das Datum der Trennung nachweisen können. Dieser Nachweis kann im Scheidungsverfahren extrem wichtig werden, vor allen Dingen, wenn Sie Vermögen zwischen sich verteilen müssen. Wir erläutern Ihnen gerne, wie Sie das in Ihrem speziellen Fall am besten bewerkstelligen.
Diese Seiten können Ihnen natürlich nur einen groben Überblick über das Thema geben. Lassen Sie sich persönlich von uns beraten, damit Sie das optimale Ergebnis erzielen.
Rufen Sie uns an und vereinbaren Sie einen Termin mit uns: Tel 089/834 78 63.
Oder senden Sie uns ein E-Mail: office(at)kanzlei-kassing.de
© Foto: www.pixelio.de