Trennung und Scheidung haben erhebliche Auswirkungen auf die zu zahlenden Steuern. Wir beraten Sie, wie Sie steuerliche Nachteile vermeiden und steuerliche Vorteile für sich nutzen können, z.B., in dem Sie Unterhalt von der Steuer absetzen ( sog. begrenztes Realsplitting), wie Sie die Kosten des Scheidungsverfahrens steuerlich berücksichtigen können und wann Sie am besten die Steuerklasse wechseln.
Siehe auch Scheidung - Steuern - Versöhnungsversuch
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09.08.2010: BGH: Arm und reich sind gleich zu behandeln.
Der Bundesgerichtshof hat nun entschieden: Auch derjenige, der ein Verfahren nicht selber bezahlen kann und der deshalb Verfahrenskostenhilfe beantragt, muss immer dann ein Anwalt bekommen, wenn jemand mit Geld sich in gleicher Lage auch einen Anwalt nehmen würde. Näheres finden Sie hier...