Ihr Anwalt für die Scheidung in München sollte jedenfalls ein Fachanwalt für Familienrecht sein.
Der Fachanwalt für Familienrecht hat über die übliche Anwalts-Ausbildung hinaus eine spezielle, umfangreiche Weiterbildung im Rechtsbereich Familienrecht und insbesondere des Rechts der Scheidung absolviert. Das dabei erworbene Know-how ermöglicht eine wirklich fundierte Beratung und Vertretung.
Weiter hat der Fachanwalt für Familienrecht in den letzten 3 Jahren vor seiner Zulassung zum Fachanwalt mindestens 120 Fälle im Familienrecht bearbeitet. Das ist die vorgeschriebene Voraussetzung für seine Zulassung zur Fachanwaltschaft. Sie können sich also darauf verlassen, dass Ihr Anwalt, den Sie in München für Ihre Scheidung beauftragen, erhebliche einschlägige Berufserfahrung hat, wenn er Fachanwalt für Familienrecht ist. RA Kaßing ist seit nunmehr 9 Jahren Fachanwalt für Familienrecht.
Im Bezirk des Oberlandesgerichts München sind (Stand 01.01.2009) 18.364 Anwälte zur Rechtsanwaltschaft zugelassen. Davon sind gerade einmal 745 Fachanwälte für Familienrecht. Nur etwas mehr als 4 % aller Anwälte haben also die - zugegeben anspruchsvolle - Zusatzausbildung mit Abschluss-Prüfung absolviert. Wenn Sie also für Ihre Scheidung in München einen Anwalt beauftragen und dabei einen Fachanwalt für Familienrecht auswählen, haben Sie sich wahrscheinlich für den Anwalt mit der größeren Kompetenz entschieden.
Daher: Ihr Anwalt für die Scheidung in München sollte jedenfalls ein Fachanwalt für Familienrecht sein.
© Foto: P.Kirchhoff auf www.pixelio.de

09.08.2010: BGH: Arm und reich sind gleich zu behandeln.
Der Bundesgerichtshof hat nun entschieden: Auch derjenige, der ein Verfahren nicht selber bezahlen kann und der deshalb Verfahrenskostenhilfe beantragt, muss immer dann ein Anwalt bekommen, wenn jemand mit Geld sich in gleicher Lage auch einen Anwalt nehmen würde. Näheres finden Sie hier...