Scheidung - Anwalt - München - den Fachanwalt beauftragen  

Ihr Anwalt für die Scheidung in München sollte jedenfalls ein Fachanwalt für Familienrecht sein.

Fundierte Ausbildung und Erfahrung

scheidung-anwalt-muenchenDer Fachanwalt für Familienrecht hat über die übliche Anwalts-Ausbildung hinaus eine spezielle, umfangreiche Weiterbildung im Rechtsbereich Familienrecht und insbesondere des Rechts der Scheidung absolviert. Das dabei erworbene Know-how ermöglicht eine wirklich fundierte Beratung und Vertretung.

Weiter hat der Fachanwalt für Familienrecht in den letzten 3 Jahren vor seiner Zulassung zum Fachanwalt mindestens 120 Fälle im Familienrecht bearbeitet. Das ist die vorgeschriebene Voraussetzung für seine Zulassung zur Fachanwaltschaft. Sie können sich also darauf verlassen, dass Ihr Anwalt, den Sie in München für Ihre Scheidung beauftragen, erhebliche einschlägige Berufserfahrung hat, wenn er Fachanwalt für Familienrecht ist. RA Kaßing ist seit nunmehr 9 Jahren Fachanwalt für Familienrecht.

Statistische Gründe

Im Bezirk des Oberlandesgerichts München sind (Stand 01.01.2009) 18.364 Anwälte zur Rechtsanwaltschaft zugelassen. Davon sind gerade einmal 745 Fachanwälte für Familienrecht. Nur etwas mehr als 4 % aller Anwälte haben also die - zugegeben anspruchsvolle - Zusatzausbildung mit Abschluss-Prüfung absolviert. Wenn Sie also für Ihre Scheidung in München einen Anwalt beauftragen und dabei einen Fachanwalt für Familienrecht auswählen, haben Sie sich wahrscheinlich für den Anwalt mit der größeren Kompetenz entschieden.

Daher:  Ihr Anwalt für die Scheidung in München sollte jedenfalls ein Fachanwalt für Familienrecht sein.


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