Online-Scheidung - geht das?  

online-scheidungTatsache ist: In Deutschland gibt es keine Online-Scheidung. Sie können nur den Schriftverkehr mit Ihrem Anwalt online, also per Mail führen - was aber nichts besonderes ist, denn gemailt und gefaxt wird auch bei "normalen" Scheidungen. Und vielleicht kann man auch bald online Schriftsätze bei Gericht einreichen Im Moment geht das noch nicht, aber die Justiz arbeitet daran.

Online-Scheidung - Kaum schneller

Sehr viel schneller wird das Verfahren durch den digitalen Informationsaustausch nicht - und es wird sehr viel unpersönlicher. Und irgendwann kommt auch bei dem, was man als Online-Scheidung bezeichnet, der Scheidungstermin und der Gang zum Gericht, und der muss real und kann nicht virtuell absolviert werden. Und im Termin steht dann meist nicht der Anwalt an Ihrer Seite, mit dem Sie die ganze Zeit Online korrespondiert haben. Denn der sitzt weit weg in Berlin, Hamburg oder Düsseldorf und schickt einen ortsansässigen Kollegen zum Gericht, der sich kurzfristig einarbeiten muss.

Online-Scheidung kostengünstiger?

online-scheidung-kostenUnd deshalb - sie ahnen es schon - ist eine sog. Online-Scheidung auch nicht preisgünstiger als eine solche mit einer guten persönlichen Beratung bei einem Anwalt Ihrer Wahl.

Online-Scheidung - Reduzierung des Streitwerts?

Soweit übrigens im Internet Werbung damit gemacht wird, bei einer Online-Scheidung könne man bei Gericht einen Antrag stellen, den Streitwert um 20 % zu reduzieren, stimmt auch das nur begrenzt. Denn so ein Antrag kann auch bei einer "normalen" Scheidung gestellt werden und nicht nur bei einer Online-Scheidung.
Ob aber dann der Streitwert auch tatsächlich reduziert wird, hängt allein vom Richter ab. In den meisten Fällen wird der Antrag abgewiesen, da die Richter seitens ihrer Revisoren gehalten sind, kostenbewußt zu arbeiten. Sie dürfen also nicht leichtfertig auf Gerichtskosten verzichten, und die berechnen sich nun einmal nach dem Gegenstandswert. Das selbe gilt aber auch für die Fälle, in denen Prozesskostenhilfe gewährt wird und in denen damit keine Gerichtskosten anfallen. Aus Gründen der Gleichbehandlung wird auch hier nicht anders entschieden.


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