
Nach der Scheidung muss eigentlich jeder Ehegatte für sich selbst sorgen, so jedenfalls das Grundprinzip.
Trotzdem gibt es nachehelichen Ehegattenunterhalt, und zwar dann, wenn einer der Ehegatten einen der folgenden Unterhaltstatbestände erfüllt:
Auch in all diesen Fällen gibt es Unterhalt nur, wenn der Unterhaltsbedürftige sich nicht ausreichend selbst ernähren kann. So steht z.B. der Mutter, die zwei Kinder erzieht, Unterhalt nicht zu, wenn sie nebenher erhebliche Mieteinnahmen hat, die zum Leben ausreichen.
Der nacheheliche Unterhalt wird aber nicht auf ewig gezahlt. Irgendwann läuft er - auch wenn ein Unterhaltstatbestand eigentlich noch bestünde - aus, denn der Unterhaltszahler kann nach einer gewissen Zeit verlangen, dass der Unterhalt begrenzt oder befristet wird. Näheres zur Begrenzung und Befristung von Unterhalt.
Und schließlich kann der, der eigentlich unterhaltsberechtigt ist, seinen Anspruch auch verwirken, wenn er z.B. eine neue Lebenspartnerschaft eingeht oder aber seinen Informationspflichten dem anderen Ehegatten gegenüber nicht nachkommt. Näheres zur Verwirkung von Unterhalt.
Nachehelicher Unterhalt wird häufig dadurch verwirkt, dass der/die Unterhaltsberechtigte eine neue Beziehung eingeht. Holen Sie sich hier Rat, Wie sie sich am besten darauf einstellen.
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