So einfach es ist, sein Vermögen in der Ehe einfach mit dem Partner zusammen zu legen - oft genug ist zu Beginn der Ehe ja noch gar kein Vermögen vorhanden - so schwierig ist es manchmal, dieses Vermögen am Ende der Ehe wieder auseinander zu dividieren.
Wir beraten Sie bei allen wichtigen Vermögens-Fragen, die im Rahmen der Scheidung zu klären sind, unterstützen Sie dabei, Ihr Vermögen gerecht zu teilen, klären mit Ihnen wer was von den Haushaltssachen erhält und wer die Ehewohnung bekommt, informieren Sie über alles was Sie bei Trennung und Scheidung steuerlich beachten müssen und sorgen auch dafür, dass die während der Ehe von beiden Partnern erworbenen Rentenansprüche gerecht aufgeteilt werden.
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09.08.2010: BGH: Arm und reich sind gleich zu behandeln.
Der Bundesgerichtshof hat nun entschieden: Auch derjenige, der ein Verfahren nicht selber bezahlen kann und der deshalb Verfahrenskostenhilfe beantragt, muss immer dann ein Anwalt bekommen, wenn jemand mit Geld sich in gleicher Lage auch einen Anwalt nehmen würde. Näheres finden Sie hier...