Der Bundesgerichtshof hat jetzt in einer aktuellen Entscheidung festgelegt, welcher Ehegatte was zu beweisen hat, wenn es darum geht, den nachehelichen Unterhalt zu kürzen oder zu befristen:
Zunächst ist der Unterhaltszahler daran, zu beweisen, dass sich die Verhältnisse soweit geändert haben, dass der Unterhalt nunmehr gekürzt oder befristet werden kann. Er muss die entsprechenden Tatsachen dafür vortragen ( der Unterhaltsberechtigte arbeitet wieder voll und verdient genug; die Kinder kommen alleine klar o.ä.), insbesondere dafür, dass aus der Ehe keine ehebdingten Nachteile resultieren und für diese Tatsachen Beweis anbieten.
Dann liegt es beim Unterhaltsberechtigten, Tatsachen dafür vorzutragen und zu beweisen, aus denen sich ergibt, dass eine Kürzung oder Befristung des Unterhalts doch (noch) nicht in Frage kommt ( die Kinder haben schulische Probleme und brauchen verstärkt Hilfe; der neue Job ist noch unsicher - es steht die Kündigung im Raum etc.).
Der BGH hat sich auf den Standpunkt gestellt, dass jede Partei im Rahmen ihrer Beweispflicht so genau wie möglich vortragen muss. Der Unterhaltsverpflichtete muss seine Argumente so exakt schildern, dass der Unterhaltsberechtigte darauf im Detail eingehen kann, und der Unterhaltsberechtigte muss ebenso im Detail sein Gründe schildern, die für den längeren Unterhaltsbezug sprechen.
Die Fachpresse ( vgl .z.B. NJW Spezial, 2010, S. 325) warnt davor, hier oberflächlich vorzugehen. Daher wird es sich empfehlen, in Verfahren wegen Kürzung oder Befristung von Unterhalt grundsätzlich juristische Hilfe in Anspruch zu nehmen.
Wenn Sie also mit einem solchen Verfahren konfrontiert sind oder so ein Verfahren in Gang bringen wollen: rufen Sie uns an und vereinbaren Sie einen Termin. Wir helfen gern. Tel.: 089/834 78 63.

09.08.2010: BGH: Arm und reich sind gleich zu behandeln.
Der Bundesgerichtshof hat nun entschieden: Auch derjenige, der ein Verfahren nicht selber bezahlen kann und der deshalb Verfahrenskostenhilfe beantragt, muss immer dann ein Anwalt bekommen, wenn jemand mit Geld sich in gleicher Lage auch einen Anwalt nehmen würde. Näheres finden Sie hier...