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02.12.2010: BGH: Unterhaltsschulden kann man beim Zugewinnausgleich abziehen
Es scheint etwas absurd zu sein. Zuerst zahlt er keinen Unterhalt, und dann kann er mit den so gemachten Schulden auch noch seinen Zugewinn verringern. Trotzdem macht diese Regelung Sinn, wie der BGH in einer aktuellen Entscheidung erläutert. Näheres finden Sie hier...


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